Compensation for Delays in Individual Flight Segments

Guiding Principle: Passengers are entitled to compensation for delays in individual flight segments, even within complex travel itineraries.
Case Text:
AG Nuremberg, Judgment of 24 March 2023 – 22 C 6651/22
A case addressed claims for delays across multiple flights within a travel itinerary. The court ruled in favor of the plaintiff, emphasizing that delays in individual segments must be treated independently, especially when the itinerary involves significant layovers for personal or organizational reasons.

Entschädigung bei Verspätung einzelner Flugsegmente

Leitsatz: Bei Verspätungen von einzelnen Flugsegmenten steht Passagieren eine Entschädigung zu, selbst wenn die Reise mehrere Tage umfasst und verschiedene Ziele hat.

Urteil:
AG Nürnberg, Urteil vom 24. März 2023 – 22 C 6651/22
In dem Gerichtsurteil wird ein Fall behandelt, bei dem es um Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung geht. Die Klägerin forderte von der beklagten Fluggesellschaft eine Entschädigung für Verspätungen bei einer Reihe von Flügen. Die Fluggäste hatten mehrere Flüge gebucht: einen Flug von N. nach I. am 6. Juni, der eine Verspätung von 3 Stunden und 45 Minuten hatte, sowie weitere Anschlussflüge an unterschiedlichen Tagen, darunter Flüge von I. nach A. am 9. Juni und von A. nach I. sowie von I. nach N. am 16. Juni. Alle anderen Flüge wurden planmäßig durchgeführt.
Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass die Verspätung des ersten Fluges Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung begründet. Die Beklagte argumentierte hingegen, dass es sich um einen einheitlichen Flug gehandelt habe und die Verspätung auf den Anschlussflügen aufgeholt wurde, sodass keine Entschädigungspflicht bestünde.
Das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Es betonte, dass die Flüge aufgrund der unterschiedlichen Tage und der geplanten mehrtägigen Aufenthalte zwischen den Flügen als separate Flüge anzusehen sind. Dies steht im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten, dass es sich um einen einheitlichen Flug gehandelt habe. Die Beklagte wurde dazu verurteilt, 2.400 Euro plus Zinsen zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Das Gericht machte deutlich, dass die Trennung der Flüge für die Beurteilung der Entschädigungsansprüche relevant ist, insbesondere im Hinblick auf die längeren Zwischenaufenthalte, die nicht nur aus organisatorischen Gründen, sondern auch zu touristischen oder anderen privaten Zwecken geplant waren.

Compensation for Canceled Outbound Flights Despite Issues with Return Flights Guiding Principle

Airlines are liable for the cancellation of outbound flights, even if return flights are canceled due to extraordinary circumstances.
Case Text:
AG Königs Wusterhausen, Judgment of 13 June 2023 – 4 C 2578/22 (2)
This case involved a claim against an airline for compensation for a canceled flight from Berlin to Marseille. While the return flight was affected by extraordinary circumstances, the court determined that the outbound flight was canceled due to operational decisions. The airline was ordered to pay €250 plus interest.

Unabhängigkeit von Hin- und Rückflügen bei Entschädigungen

Leitsatz: Eine Fluggesellschaft kann für die Annullierung eines Hinflugs haftbar gemacht werden, selbst wenn der Rückflug aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausfällt.

Urteil:
AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 13. Juni 2023 – 4 C 2578/22 (2)
In einem Gerichtsverfahren forderte ein Unternehmen, das Fluggastrechte vertritt, von einem Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung für einen annullierten Flug von Berlin nach Marseille. Obwohl der Rückflug dieser Rotation aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht am geplanten Tag durchgeführt werden konnte, entschied das Gericht, dass die Annullierung des Hinfluges nicht auf solchen Umständen beruhte, sondern auf einer Entscheidung des Luftfahrtunternehmens. Das Unternehmen hatte den Hinflug annulliert, um zu verhindern, dass das Flugzeug über Nacht in Marseille bleibt, was zu weiteren Verspätungen geführt hätte. Das Gericht urteilte, dass das Luftfahrtunternehmen 250 Euro plus Zinsen an das klagende Unternehmen zahlen muss. Die Berufung wurde zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.

Priority for Passengers with Reduced Mobility Guiding Principle

Airlines must prioritize passengers with reduced mobility to prevent missed connections and are liable for resulting delays.
Case Text:
BGH, Judgment of 20 June 2023 – X ZR 84/22
The court ruled that airlines are responsible for significant delays if they fail to prioritize passengers with reduced mobility, leading to missed connections. In this case, the plaintiffs, including a wheelchair user, missed their connecting flight from Budapest to St. Petersburg because the airline did not prioritize their disembarkation. The court emphasized the importance of regulations granting priority to passengers with reduced mobility.

Vorrang für mobilitätseingeschränkte Passagiere

Leitsatz: Fluggesellschaften haften für erhebliche Verspätungen, wenn sie mobilitätseingeschränkte Passagiere nicht ausreichend unterstützen, um einen Anschlussflug rechtzeitig zu erreichen.

Urteil:
BGH, Urteil vom 20. Juni 2023 – X ZR 84/22
In einem Gerichtsurteil wurde entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist für eine große Ankunftsverspätung eines Fluges, wenn es einem mobilitätseingeschränkten Fluggast nicht ermöglicht, einen Anschlussflug rechtzeitig zu erreichen, was einen Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung darstellt. Im betreffenden Fall verpassten die Kläger, darunter ein Rollstuhlfahrer, ihren Anschlussflug von Budapest nach St. Petersburg, weil das Luftfahrtunternehmen sie nicht vorrangig aus dem Flugzeug aussteigen ließ. Sie erreichten ihr Ziel mit erheblicher Verspätung. Das Gericht entschied, dass das Luftfahrtunternehmen die Verspätung verursachte und hob die Bedeutung der Vorschriften hervor, die Personen mit eingeschränkter Mobilität Priorität bei der Beförderung einräumen.

Right to Alternative Transport at a Later Chosen Time Guiding Principle

Passengers can request alternative transport at a later chosen time without incurring additional costs in the event of cancellations.
Case Text:
BGH, Judgment of 27 June 2023 – X ZR 50/22
A landmark ruling by the Federal Court of Justice established that passengers are entitled to alternative transport at a later chosen time without additional costs if their flight is canceled. This ruling, based on Article 8(1)(c) of the EU Passenger Rights Regulation, clarified that the alternative transport need not be close in time to the original flight. The case involved disputes over fees imposed by airlines for rebooking during the COVID-19 pandemic. The court ruled in favor of passengers, affirming that no additional charges could be imposed for rebooking.

Recht auf alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt

Leitsatz: Fluggäste können bei Annullierungen eine alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl verlangen, ohne zusätzliche Kosten.

Urteil:
BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 – X ZR 50/22
In einem bedeutsamen Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass Fluggäste das Recht haben, bei Annullierungen ihrer Flüge eine alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl zu verlangen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Dieses Urteil bezieht sich auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der EU-Fluggastrechteverordnung und stellt klar, dass die Ersatzbeförderung nicht unbedingt in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Flug stehen muss. Ein Verbraucherverband hatte gegen ein Luftfahrtunternehmen geklagt, welches nach der Stornierung von Flügen während der Covid19-Pandemie von seinen Kunden Aufpreise für die Umbuchung auf einen anderen Termin gefordert hatte. Das Gericht entschied zugunsten der Fluggäste und stellte fest, dass Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren für die Umbuchung verlangen dürfen. Diese Entscheidung gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Fluggästen.

Compensation for Inadequate Measures During Extraordinary Circumstances Guiding Principle

Airlines are liable for compensation if they fail to take all reasonable measures to mitigate the effects of extraordinary circumstances.
Case Text:
LG Saarbrücken, Decision of 11 July 2023 – 13 S 22/23
In this case, it was ruled that airlines are not liable for compensation if they can prove that a delay or cancellation occurred due to extraordinary circumstances that were unavoidable even with reasonable measures. However, in this instance, a runway closure due to external factors led to criticism of the airline’s reliance on the reopening of the runway and failure to consider alternatives such as bus transfers or substitute crews.
 

Entschädigung trotz außergewöhnlicher Umstände bei unzureichenden Maßnahmen

Leitsatz: Fluggesellschaften haften für Entschädigungen, wenn bei außergewöhnlichen Umständen nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen zu minimieren.

Urteil:
LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juli 2023 – 13 S 22/23
In einem kürzlich verhandelten Fall wurde entschieden, dass eine Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen leisten muss, wenn sie nachweisen kann, dass eine Flugverspätung oder -annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden ist, die auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen unvermeidbar waren. Speziell in diesem Fall wurde die Landebahn aufgrund externer Umstände gesperrt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Luftfahrtunternehmen nicht angemessen auf diese Situation reagiert hat, indem es zu sehr darauf vertraute, dass die Sperrung rechtzeitig aufgehoben wird. Es wurde kritisiert, dass keine alternativen Maßnahmen wie Bustransfer oder Einsatz einer Ersatzcrew in Erwägung gezogen wurden.