Leitsatz: Fluggäste können bei Annullierungen eine alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl verlangen, ohne zusätzliche Kosten.
Urteil:
BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 – X ZR 50/22
In einem bedeutsamen Gerichtsurteil wurde festgelegt, dass Fluggäste das Recht haben, bei Annullierungen ihrer Flüge eine alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl zu verlangen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Dieses Urteil bezieht sich auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der EU-Fluggastrechteverordnung und stellt klar, dass die Ersatzbeförderung nicht unbedingt in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Flug stehen muss. Ein Verbraucherverband hatte gegen ein Luftfahrtunternehmen geklagt, welches nach der Stornierung von Flügen während der Covid19-Pandemie von seinen Kunden Aufpreise für die Umbuchung auf einen anderen Termin gefordert hatte. Das Gericht entschied zugunsten der Fluggäste und stellte fest, dass Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren für die Umbuchung verlangen dürfen. Diese Entscheidung gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Fluggästen.
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