Leitsatz: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie über eine Flugannullierung nicht rechtzeitig und direkt informiert werden, auch wenn die Mitteilung nur an den Reisevermittler erfolgt ist.

Urteil:
EuGH, Beschluss vom 27. September 2022 – C-307/21
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen Ausgleichszahlungen an Fluggäste leisten muss, wenn ein Flug annulliert wird und der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurde. Dies gilt auch, wenn die Annullierungsmitteilung nur an einen Reisevermittler gesendet wurde, der die Buchung durchgeführt hat, anstatt direkt an den Fluggast.
Das Luftfahrtunternehmen trägt die Verantwortung, die Passagiere rechtzeitig zu informieren, und kann Regressansprüche gegen den Vermittler geltend machen, falls die Weiterleitung unterlassen wurde.

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