Verpasster Anschlussflug
Entschädigungsanspruch in nur 2 Minuten online prüfen

Schnell &
Einfach:
Kein Erfolg –
keine Kosten
Zufriedene Kunden sprechen für uns
Sicher und vertraulich



Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?
Ein verpasster Anschlussflug kann sehr ärgerlich sein. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste auch in solchen Situationen. Um jedoch einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für einen Anspruch
- Gesamtbuchung:
- Der Anschlussflug muss Teil einer einzigen Buchung sein. Das bedeutet, dass beide Flüge unter einer einzigen Buchungsnummer gebucht sein müssen.
- Wenn die Flüge getrennt gebucht wurden, gilt die Verordnung nicht für den verpassten Anschlussflug.
- Verspätung am Endziel:
- Der Flug muss am Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ankommen, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben.
- Die Verspätung wird also ab dem Endziel gemessen und nicht ab dem Zwischenstopp, an dem der Anschlussflug verpasst wurde.
- Flug von einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Fluggesellschaft:
- Die Verordnung gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, oder für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in der EU landen.
- Beispiele:
- Ein Flug von Frankfurt nach New York mit einer europäischen oder nicht-europäischen Fluggesellschaft ist abgedeckt.
- Ein Flug von New York nach Frankfurt ist nur dann abgedeckt, wenn er von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
- Kein außergewöhnlicher Umstand:
- Die Verspätung darf nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen sein, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.
- Beispiele für außergewöhnliche Umstände:
- Schlechte Wetterbedingungen
- Sicherheitsrisiken oder Terroranschläge
- Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen
Welche Rechte habe ich bei einem verpassten Anschlussflug?
Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen und die Voraussetzungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erfüllen, haben Sie verschiedene Rechte, darunter Entschädigungsansprüche und Betreuungsleistungen.
- Entschädigungsanspruch
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der gesamten Flugstrecke und der Dauer der Verspätung am Endziel:
- Flugstrecken bis 1.500 km:
- Entschädigung: 250 Euro.
- Verspätung am Endziel: Mindestens 3 Stunden.
- Flugstrecken innerhalb der EU über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km:
- Entschädigung: 400 Euro.
- Verspätung am Endziel: Mindestens 3 Stunden.
- Flugstrecken über 3.500 km:
- Entschädigung: 600 Euro.
- Verspätung am Endziel: Mindestens 3 Stunden.
- Betreuungsleistungen
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen während der Wartezeit bestimmte Betreuungsleistungen zu gewähren, die je nach Wartezeit gestaffelt sind:
- Mahlzeiten und Erfrischungen:
- Je nach Wartezeit haben Sie Anspruch auf angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen.
- Kommunikationsmöglichkeiten:
- Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Möglichkeit bieten, kostenfreie Telefonate zu führen oder E-Mails zu senden.
- Unterkunft:
- Wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf eine Hotelunterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist.
- Transport:
- Die Fluggesellschaft muss den Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft organisieren und bezahlen.
Hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht
Entschädigungsanspruch in nur 2 Minuten online prüfen
Erstattung oder alternative Beförderung
Wenn der verpasste Anschlussflug zur Annullierung des restlichen Fluges führt oder zu einer Verspätung von mehr als 5 Stunden, haben Sie das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:
- Erstattung des Ticketpreises:
- Sie können sich den Preis des nicht genutzten Flugtickets erstatten lassen.
- Alternative Beförderung zum Endziel:
- Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen anbieten.
- Umbuchung auf einen späteren Flug:
- Sie können auch auf einen späteren Flug zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl umbuchen, sofern es verfügbare Plätze gibt.
- Erstattung des Ticketpreises:
Außergewöhnliche Umstände
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft nicht zur Entschädigung verpflichtet ist, wenn der verpasste Anschlussflug auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören unter anderem:
- Schlechtes Wetter: Z. B. starke Stürme oder Schnee.
- Sicherheitsrisiken: Z. B. Terroranschläge.
- Externe Streiks: Z. B. von Flughafenpersonal oder Fluglotsen.
- Vogelschlag: Z. B. Kollisionen mit Vögeln.
Fazit
Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, sollten Sie Ihre Rechte gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kennen. Neben einer potenziellen Entschädigung stehen Ihnen je nach Wartezeit Betreuungsleistungen zu, und Sie können zwischen einer Erstattung, einer alternativen Beförderung oder einer Umbuchung wählen.