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UMBUCHUNG

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Welche Rechte habe ich bei einer Umbuchung durch die Airline?

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug umbucht, haben Sie in der EU bestimmte Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Diese Rechte gelten für Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in der EU landen. Hier sind Ihre Rechte bei einer Umbuchung:

  1. Informationen über die Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Sie rechtzeitig über die Umbuchung informieren. Die genaue Definition von “rechtzeitig” hängt vom Zeitpunkt der Umbuchung ab:
    • Mehr als 14 Tage vorher: Wenn die Fluggesellschaft Sie mehr als 14 Tage vor Abflugdatum informiert, haben Sie kein Recht auf Entschädigung.
    • 7 bis 14 Tage vorher: Wenn Sie 7 bis 14 Tage vor Abflugdatum informiert werden und der Ersatzflug nicht innerhalb von 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit startet oder nicht weniger als 4 Stunden später als die geplante Ankunftszeit ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
    • Weniger als 7 Tage vorher: Wenn Sie weniger als 7 Tage vor Abflugdatum informiert werden und der Ersatzflug nicht innerhalb von 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit startet oder nicht weniger als 2 Stunden später als die geplante Ankunftszeit ankommt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
  2. Recht auf Ersatzflug oder Rückerstattung: Wenn Ihr Flug umgebucht wird, können Sie entweder:
    • den Ersatzflug akzeptieren, oder
    • eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
  3. Betreuungspflicht: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen in angemessener Weise zu helfen, insbesondere durch:
    • Mahlzeiten und Erfrischungen, abhängig von der Wartezeit,
    • Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist,
    • Transport zur Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist,
    • Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. Telefonate oder E-Mails.
  4. Entschädigung: Wenn Sie nicht rechtzeitig informiert wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz:
    • 250 € für Flüge bis 1.500 km,
    • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
    • 600 € für Flüge über 3.500 km.

      Die Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der in einem bestimmten Zeitraum ankommt (z.B. 2 Stunden für Flüge bis 1.500 km).
  5. Keine Entschädigung in außergewöhnlichen Umständen: Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Umbuchung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks von Dritten, oder Sicherheitsrisiken.

Ihre Ansprüche bei Umbuchungen hängen davon ab, wann Sie über die Flugumbuchung informiert worden sind.

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen vollständigen Überblick, wann Sie einen Erstattungsanspruch haben:

Hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht

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