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STREIK

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Rechte von Fluggästen bei Streiks

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bietet Passagieren Schutz bei Flugverspätungen, -annullierungen oder Nichtbeförderungen. Allerdings können„außergewöhnliche Umstände“ die Verpflichtungen der Fluggesellschaft zur Entschädigungszahlung beeinflussen. Zu solchen Umständen zählen auch bestimmte Streiks.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

„Außergewöhnliche Umstände“ sind Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und nicht vermieden werden konnten, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Diese Umstände entbinden die Airline von der Pflicht zur finanziellen Entschädigung, sie muss jedoch weiterhin Betreuungsleistungen und alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten.

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Streiks als außergewöhnliche Umstände

Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Externer Streik: Streiks, die von externen Parteien wie Flughafenmitarbeitern, Fluglotsen oder Sicherheitsdiensten verursacht werden, gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. Beispiele hierfür sind:
    • Ein Streik der Fluglotsen, der den Flugverkehr stört.
    • Ein Streik des Bodenpersonals, der die Abfertigung behindert.
  2. Interner Streik: Streiks, die von den Mitarbeitern der Fluggesellschaft verursacht werden, können als außergewöhnlicher Umstand gelten, wenn sie unvorhersehbar und außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft sind. Beispiele hierfür sind:
    • Ein plötzlicher Streik des Flugpersonals aufgrund unerwarteter Arbeitskonflikte.
    • Ein Streik der Mechaniker, der spontan ohne Vorwarnung ausbricht.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Wenn ein interner Streik vorhersehbar ist oder die Fluggesellschaft durch geeignete Maßnahmen den Konflikt hätte vermeiden können, gilt er nicht als außergewöhnlicher Umstand. Beispiele hierfür sind:

  • Ein Streik, der aus langandauernden und bekannten Arbeitskonflikten resultiert, bei denen die Fluggesellschaft keine ausreichenden Verhandlungsbemühungen gezeigt hat.
  • Ein Streik, der angekündigt wurde und die Airline nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um den Betrieb sicherzustellen.

Rechte der Passagiere

Unabhängig von den außergewöhnlichen Umständen haben Fluggäste bei Streiks Anspruch auf:

  1. Betreuungsleistungen: Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten, Unterkunft und Transport, abhängig von der Wartezeit.
  2. Erstattung oder alternative Beförderung: Bei annullierten Flügen oder Verspätungen von mehr als 5 Stunden.

Fazit

Es ist wichtig, die genauen Umstände des Streiks und die Reaktion der Fluggesellschaft zu berücksichtigen, um zu bestimmen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Fluggäste sollten sich im Zweifelsfall an die Fluggesellschaft wenden oder rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche zu klären.