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PAUSCHALURLAUB

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Was kann Pauschalurlauber tun, wenn seine Flugzeiten verschoben werden?

Pauschalurlauber haben besondere Rechte, wenn sich ihre Flugzeiten ändern. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Pauschalurlauber unternehmen können:

  1. Prüfen, ob die Änderung erheblich ist: Bei einer erheblichen Änderung der Flugzeiten, die z. B. die Dauer des Aufenthalts stark verkürzt, handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Reisevertrags. Was als „erhebliche“ Änderung gilt, hängt von der Dauer der Änderung ab und sollte im Reisevertrag definiert sein.
  2. Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen: Der Urlauber sollte sich an den Reiseveranstalter wenden, sobald er von der Änderung erfährt. In vielen Fällen kann der Veranstalter eine zufriedenstellende Lösung anbieten.
  3. Kostenlose Umbuchung oder Stornierung: Wenn die Flugzeiten erheblich geändert wurden, haben Pauschalurlauber in der Regel das Recht, kostenlos umzubuchen oder den Vertrag zu stornieren. Der Reiseveranstalter muss dann entweder eine Ersatzreise anbieten oder den Reisepreis erstatten.
  4. Mängelanzeige vor Ort: Wenn die Flugzeiten erst während der Reise oder kurz vor dem Abflug geändert werden und die Änderung einen erheblichen Mangel darstellt, sollte der Urlauber den Mangel beim Reiseleiter oder beim Veranstalter vor Ort anzeigen. Die Mängelanzeige ist wichtig, um später eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
  5. Entschädigung fordern: Wenn die Änderung der Flugzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führt und der Veranstalter keine angemessene Lösung anbietet, kann der Urlauber eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz fordern. Es ist ratsam, die Forderung schriftlich und zeitnah nach der Reise an den Veranstalter zu richten.
  6. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Wenn der Reiseveranstalter auf die Beschwerde oder Forderung nicht angemessen reagiert, kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich an Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.

Zusätzlich sollten Pauschalurlauber die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihres Reiseveranstalters prüfen, um spezifische Regelungen zu Flugzeitänderungen zu verstehen, und bei Bedarf ihre Reiseunterlagen sorgfältig dokumentieren.

Welche Rechte hat ein Pauschalurlauber, wenn sein Flug verspätet ist?

  1. Betreuungsleistungen

    Die EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet die Fluggesellschaft, den Passagieren ab bestimmten Verspätungsdauern Betreuungsleistungen anzubieten. Diese hängen von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab:

    • Ab 2 Stunden Verspätung bei Flügen bis 1.500 km.
    • Ab 3 Stunden Verspätung bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km.
    • Ab 4 Stunden Verspätung bei Flügen über 3.500 km.

    Die Betreuungsleistungen umfassen:

    • Mahlzeiten und Erfrischungen,
    • Zwei kostenlose Telefonanrufe, E-Mails oder Faxnachrichten,
    • Unterkunft und Transport zur Unterkunft, falls eine Übernachtung erforderlich ist.

    Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Betreuungsleistungen, die Ihnen im Fall der Flugverspätung zustehen:

  2. Entschädigung

    Pauschalurlauber haben bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugdistanz:

    • 250 € für Flüge bis 1.500 km,
    • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
    • 600 € für Flüge über 3.500 km.
  3. Rücktrittsrecht oder Reisepreisminderung

    Wenn die Flugverspätung erheblich ist und die Reise dadurch wesentlich beeinträchtigt wird, haben Pauschalurlauber gemäß dem deutschen Reiserecht (§ 651i BGB) das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Reisepreisminderung zu fordern. Die Höhe der Reisepreisminderung kann mithilfe der Frankfurter Tabelle beurteilt werden:

    • Verspätung bis zu 4 Stunden: 5% des Tagesreisepreises.
    • Verspätung zwischen 4 und 6 Stunden: 10% des Tagesreisepreises.
    • Verspätung zwischen 6 und 9 Stunden: 20% des Tagesreisepreises.
    • Verspätung zwischen 9 und 14 Stunden: 30% des Tagesreisepreises.
    • Verspätung über 14 Stunden: 50% des Tagesreisepreises.

    Diese Prozentsätze beziehen sich auf den Tagesreisepreis, d.h. den Gesamtpreis der Reise geteilt durch die Anzahl der Reisetage.

    Die “Frankfurter Tabelle” ist eine in Deutschland häufig genutzte Orientierungshilfe, die Gerichte und Verbraucher bei der Beurteilung von Reisemängeln unterstützt. Sie bietet Richtwerte, um den prozentualen Betrag zu bestimmen, um den der Reisepreis aufgrund verschiedener Mängel gemindert werden kann. Bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise kann die Frankfurter Tabelle ebenfalls zur Anwendung kommen, wenn die Verspätung einen erheblichen Reisemangel darstellt.

  4. Alternative Beförderung

    Wenn der Flug so stark verspätet ist, dass der Pauschalurlauber nicht mehr an seinem Urlaubsort ankommt, kann er auch eine alternative Beförderung vom Reiseveranstalter verlangen. Der Veranstalter muss eine angemessene Lösung anbieten, die den ursprünglichen Reiseplan so weit wie möglich erfüllt.

  5. Schadensersatz

    In bestimmten Fällen, z. B. wenn die Flugverspätung zu zusätzlichen Kosten oder Verlusten führt, können Pauschalurlauber auch Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen. Der Schaden muss nachgewiesen und dem Reiseveranstalter schriftlich angezeigt werden.

    Praktische Hinweise

    • Dokumentation: Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen, Quittungen und Kommunikationsnachweise aufzubewahren.
    • Mängelanzeige: Probleme sollten umgehend dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung gemeldet werden, um spätere Ansprüche zu sichern.
    • Schriftliche Forderungen: Ansprüche sollten möglichst zeitnah nach der Reise schriftlich an den Reiseveranstalter gerichtet werden.

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Kann ich als Pauschalurlauber bei einer Flugverspätung von der Reise zurücktreten?

Ja, als Pauschalurlauber haben Sie grundsätzlich das Recht, bei einer erheblichen Flugverspätung von der Reise zurückzutreten. Das Recht dazu ergibt sich aus der EU-Pauschalreiserichtlinie.

Laut dieser Richtlinie haben Sie die Möglichkeit, die Reise zu stornieren, wenn eine “erhebliche” Änderung einer wesentlichen Reiseleistung eintritt. Dies könnte beispielsweise eine erhebliche Flugverspätung sein. Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 legt außerdem Entschädigungen für Flugverspätungen fest, allerdings gilt das zusätzlich zum Rücktrittsrecht.

Ob eine Flugverspätung erheblich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Gesamtreisedauer und der Bedeutung des Fluges für die Reise. Ein Reisender sollte sich in einem solchen Fall an den Reiseveranstalter wenden und den Rücktritt schriftlich erklären.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug verspätet am Flughafen ankommt?

Wenn Ihr Zug verspätet am Flughafen ankommt und Sie dadurch Ihren Flug verpassen, können Sie je nach Umständen unterschiedliche Rechte geltend machen:

  1. Fahrgastrechte bei Zugverspätung:

Unter der europäischen Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007) haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Zug eine bestimmte Verspätung erreicht:

  • Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten können Sie 25 % des Fahrpreises zurückfordern.
  • Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten können Sie 50 % des Fahrpreises zurückfordern.

Wenn Sie jedoch durch die Zugverspätung Ihren Flug verpassen, ist dies für viele Passagiere nur ein kleiner Trost.

  1. Pauschalreise:

Wenn die Reise als Pauschalreise gebucht wurde, d.h. der Zug und der Flug zusammen als ein Paket gebucht wurden, ist der Reiseveranstalter verantwortlich. In diesem Fall sollten Sie den Veranstalter so schnell wie möglich kontaktieren, um eine alternative Lösung zu finden oder gegebenenfalls Entschädigungen zu besprechen.

  1. Zug-zum-Flug-Angebote:

Einige Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten spezielle “Zug-zum-Flug”-Tickets an. Bei solchen Angeboten ist oft eine Verspätungsversicherung inbegriffen, die für Kosten aufkommt, wenn Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Flug verpassen. Es ist wichtig, die Bedingungen solcher Angebote zu kennen, um zu wissen, was im Fall einer Verspätung zu tun ist.

  1. Reiseversicherung:

Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob sie Verspätungen und daraus resultierende Kosten abdeckt. Viele Reiseversicherungen beinhalten eine “Verpasster-Abflug”-Klausel, die unter bestimmten Bedingungen greift.

  1. Einzelfallentscheidungen:

Wenn Sie kein kombiniertes Ticket oder eine Pauschalreise gebucht haben, sondern Ihre Tickets separat gekauft haben, ist es in der Regel schwieriger, Entschädigungen zu erhalten, da die Zuggesellschaft in der Regel nicht für verpasste Flüge verantwortlich gemacht werden kann. Dennoch lohnt es sich, sich bei der Fluggesellschaft, der Zuggesellschaft oder der Reiseversicherung zu erkundigen, ob es eine Kulanzregelung gibt.

In jedem Fall ist es wichtig, die betroffenen Parteien so schnell wie möglich über die Verspätung und den verpassten Flug zu informieren und die jeweiligen Bedingungen und Möglichkeiten zu prüfen.