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Wann liegt eine Nichtbeförderung vor?
Nichtbeförderung” bedeutet, dass einem Passagier*in gegen ihren/seinen Willen der Zutritt zu einem Flug verweigert wird, obwohl er oder sie eine bestätigte Buchung hat, rechtzeitig am Check-in war und keine Sicherheits- oder Gesundheitsgründe gegen die Beförderung sprechen.
Das passiert meistens, wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind (Überbuchung).
Warum kommt es zu Überbuchungen von Flügen?
Überbuchungen bei Flügen, auch als “Overbooking” bekannt, sind eine Praxis, die von Fluggesellschaften verwendet wird, um mögliche Verluste zu minimieren. Es gibt mehrere Gründe, warum Fluggesellschaften Überbuchungen vornehmen:
- No-Show-Rate: Fluggesellschaften wissen aus Erfahrung, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere, die Tickets buchen, nicht zum Flug erscheinen (sogenannte “No-Shows”). Das können Passagiere sein, die ihre Pläne ändern, krank werden oder anderweitig verhindert sind. Um leere Plätze zu vermeiden, verkaufen die Fluggesellschaften mehr Tickets, als tatsächlich verfügbar sind, basierend auf der erwarteten No-Show-Rate.
- Gewinnmaximierung: Fluggesellschaften maximieren ihren Gewinn, indem sie so viele Sitze wie möglich verkaufen. Ein leerer Sitz bedeutet verlorenes Einkommen. Durch die Überbuchung der Flüge stellen sie sicher, dass auch dann, wenn einige Passagiere nicht erscheinen, die Maschine dennoch voll ist.
- Statistische Vorhersagen: Fluggesellschaften verwenden komplexe Algorithmen und statistische Modelle, um die Wahrscheinlichkeit vorherzusagen, wie viele Passagiere tatsächlich an Bord gehen werden. Diese Modelle basieren auf historischen Daten, Buchungstrends, Flugstrecken und anderen Faktoren.
- Buchungsänderungen: Passagiere ändern oft ihre Flugbuchungen in letzter Minute. Überbuchungen ermöglichen es den Fluggesellschaften, mit diesen Änderungen flexibler umzugehen, indem sie sicherstellen, dass die Sitze trotzdem besetzt sind.
- Kundenbindung: Durch Überbuchung und damit verbundenen Ausgleichszahlungen oder Umbuchungen auf spätere Flüge bieten Fluggesellschaften Kunden, die flexibel sind, Anreize, um in der Zukunft weiterhin mit ihnen zu fliegen.
Obwohl Überbuchungen für Passagiere ärgerlich sein können, wird die Praxis oft durch Anreize wie Ausgleichszahlungen, alternative Flüge und Betreuungsleistungen gemildert. Für Fluggesellschaften ist es eine wirtschaftliche Strategie, die ihnen hilft, die Kapazität ihrer Flüge optimal zu nutzen.
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Was sind die Voraussetzungen nach EU-Verordnung für einen Anspruch bei einer Nichtbeförderung?
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) haben Passagier*innen bei einer Nichtbeförderung gegen ihren Willen Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattung oder Ersatzbeförderung sowie Betreuungsleistungen. Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:
- Flughafen und Fluggesellschaft:
- Der Flug startet von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder
- Der Flug landet in der EU und wird von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
- Bestätigte Buchung:
- Die Passagier*innen müssen eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug haben.
- Rechtzeitiges Erscheinen:
- Die Passagier*innen müssen sich rechtzeitig zum Check-in eingefunden haben.
- In der Regel bedeutet dies mindestens 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit, es sei denn, die Fluggesellschaft hat eine andere Zeit festgelegt.
- Unfreiwillige Nichtbeförderung:
- Die Passagier*innen dürfen nicht freiwillig auf ihren Flug verzichtet haben.
- Wenn die Fluggesellschaft zu viele Passagiere hat, sollte sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die gegen eine Entschädigung oder anderweitige Vergünstigungen auf ihren Platz verzichten.
- Außergewöhnliche Umstände:
- Die Fluggesellschaft ist nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Nichtbeförderung rechtfertigen. Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks von Dritten oder Sicherheitsrisiken.
- Flughafen und Fluggesellschaft:
Welche Rechte habe ich, wenn ich den Flug nicht antreten dürfte, also im Fall der Nichtbeförderung?
In der EU regelt die EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) die Rechte der Passagiere bei Nichtbeförderung:
- Freiwillige Regelung: Wenn ein Flug überbucht ist, muss die Fluggesellschaft zunächst nach Freiwilligen suchen, die auf ihren Flug verzichten möchten. Diese Freiwilligen haben in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung, deren Höhe mit der Fluggesellschaft ausgehandelt werden kann, sowie auf eine alternative Beförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises.
- Entschädigung: Wenn keine ausreichende Anzahl von Freiwilligen gefunden wird und die Fluggesellschaft Passagiere gegen ihren Willen zurückweisen muss, haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km,
- 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
- 600 € für Flüge über 3.500 km.
- Rückerstattung oder Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft muss den betroffenen Passagieren die Wahl geben zwischen:
- Rückerstattung des Ticketpreises und, falls relevant, einem Rückflug zum ursprünglichen Abflugort,
- Ersatzbeförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen so schnell wie möglich, oder
- Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers, sofern es verfügbare Plätze gibt.
- Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft muss den betroffenen Passagieren angemessene Betreuungsleistungen anbieten, darunter:
- Mahlzeiten und Erfrischungen, abhängig von der Wartezeit,
- Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist,
- Transport zur Unterkunft, wenn eine Übernachtung erforderlich ist,
- Kommunikationsmöglichkeiten, wie z.B. Telefonate oder E-Mails.
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Betreuungsleistungen, die Ihnen zustehen, im Fall der Nichtbeförderung:
Gibt es Ausnahmen von der Entschädigungspflicht?
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn:
- Die Passagier*innen freiwillig auf den Flug verzichten und sich mit der Fluggesellschaft auf eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung einigen.
- Die Passagier*innen nicht rechtzeitig zum Check-in erscheinen oder gegen andere Flugbedingungen verstoßen.
- Außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks von Dritten, oder Sicherheitsrisiken.