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Keine außergewöhnlichen Umstände bei regulärer Enteisung eines Flugzeugs

Februar 4, 2025

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Keine außergewöhnlichen Umstände bei regulärer Enteisung eines Flugzeugs

Leitsatz: Flugzeugenteisung ist kein außergewöhnlicher Umstand, wenn diese unter normalen Witterungsbedingungen erforderlich ist und keine ungewöhnlichen Verzögerungen auftreten.

Urteil:
AG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2022 – 37 C 119/22
Das Gericht entschied, dass eine Fluggesellschaft für eine erhebliche Verspätung haftet, die durch die reguläre Enteisung eines Flugzeugs verursacht wurde.
Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass die Enteisung ein außergewöhnlicher Umstand sei, was das Gericht jedoch zurückwies. Es wurde festgestellt, dass die Enteisungszeit im Flugplan hätte berücksichtigt werden müssen. Der Fluggast erhielt eine Entschädigung von 600 Euro plus Zinsen.

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