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GESCHÄFTSREISE

Entschädigungsanspruch in nur 2 Minuten online prüfen

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Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) regelt die Entschädigungsansprüche für Fluggäste, einschließlich Geschäftsreisender, im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Diese Verordnung zielt darauf ab, den Fluggästen einen angemessenen Schutz und eine faire Entschädigung zu bieten, unabhängig davon, ob der Flug im Rahmen einer privaten oder geschäftlichen Reise stattfindet.

Anspruchsberechtigung
  • Der Entschädigungsanspruch steht dem Fluggast zu, also der Person, die den Flug tatsächlich angetreten hat, unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt hat.
  • Für Geschäftsreisende bedeutet dies, dass sie, und nicht die Firma, den Anspruch geltend machen können, sofern dies nicht anders vertraglich geregelt wurde.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
  1. Verspätung:
    • Ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Unterkunft.
    • Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
  2. Annullierung:
    • Bei annullierten Flügen haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung, sofern Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert wurden.
  3. Nichtbeförderung:
    • Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, z. B. wegen Überbuchung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.

Hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Ihnen ein Entschädigungsanspruch zusteht

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Entschädigungshöhe
  • Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
    • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
    • 400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
    • 600 Euro für Flüge über 3.500 km
Ausnahmen
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss, etwa bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter oder politischen Unruhen.
Einreichen des Anspruchs
  • Für die Einreichung des Entschädigungsanspruchs benötigen Sie die Flugnummer, das Datum und Ihren Namen.
  • Sollte Ihr Vertrag mit Ihrer Firma jedoch klarstellen, dass Ihnen der Entschädigungsanspruch nicht zusteht, dann dürfen Sie diesen nicht ohne Wissen der Firma geltend machen.