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FLUGVERSPÄTUNG

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Was ist eine Flugverspätung und ab wann gilt sie als entschädigungsfähig?

In der EU gibt es einen Anspruch auf Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung ab 3 Stunden. 

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und nicht vom Preis des Flugtickets oder dem Anlass der Reise. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Unabhängigkeit vom Ticketpreis und Reiseanlass:
    Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig davon, wie viel der Passagier für das Ticket bezahlt hat oder aus welchem Anlass die Reise stattfindet. Sowohl Geschäftsreisende als auch Urlauber und Individualreisende haben den gleichen Anspruch.
  2. Entschädigung für Babys und Kinder:
    Wichtig ist, dass auch Babys und Kinder Anspruch auf Entschädigung haben, vorausgesetzt, es wurde ein Ticket für sie erworben. Kinder, die kostenlos fliegen, sind von der Entschädigung ausgeschlossen.
  3. Entschädigungssummen nach Flugstrecke: 
  • Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 Kilometer): 400 Euro pro Person
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): 600 Euro pro Person

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in bestimmten Fällen, wie z.B. bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (wie schlechtes Wetter oder Streiks), keine Entschädigung gezahlt werden muss.

Welche Rechte habe ich als Passagier*in bei einer Flugverspätung?

Hier ist zwischen Abflugverspätung und Ankunftsverspätung zu unterscheiden.

Abflugverspätung:

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung:

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt bestimmte Rechte für Flugpassagiere fest, einschließlich der Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen. Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, jedoch nicht vom Preis des Tickets oder dem Anlass der Reise. Hier sind die grundlegenden Regeln für die Entschädigungsbeträge:

  1. Für Flüge bis zu 1500 Kilometer: Passagiere können eine Entschädigung von 250 Euro verlangen.
  2. Für Flüge innerhalb der EU über 1500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer: Die Entschädigung beträgt 400 Euro.
  3. Für Flüge, die nicht innerhalb der EU sind und mehr als 3500 Kilometer betragen: Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen.

Sowohl Babys als auch Kinder, für die ein Ticket gekauft wurde, sind auch anspruchsberechtigt. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Geschäftsreise, einen Individualtrip oder einen Pauschalurlaub handelt.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zu erhalten?

  • Pünktliches Erscheinen am Check-In: Sie sollten sich am Flughafen rechtzeitig einfinden, um einzuchecken. Üblicherweise sollten Sie mindestens 45 Minuten vor Abflug oder entsprechend den Angaben der Fluggesellschaft beim Check-In-Schalter sein.
  • Ankunft am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung: Ihre Ankunft am Zielort erfolgte mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden.
  • Verjährungsfrist von drei Jahren: Die Ansprüche aus der Flugverspätung verjähren drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat
  • Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft für die Verspätung: Die Verspätung wurde durch die Fluggesellschaft verursacht, beispielsweise durch ein technisches Problem am Flugzeug oder erkranktes Bordpersonal.
  • Geographische Voraussetzungen für den Flug: Ihr Flug muss entweder in der EU gestartet sein (gilt für alle Fluggesellschaften) oder in der EU gelandet sein (nur für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU).
  • Vorhandensein eines gültigen Tickets und einer Buchungsbestätigung.

Mit Abstand wichtigste Voraussetzung: Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig zum Check-In erscheinen!

Wie kann ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung beantragen?

Unser Entschädigungsrechner ermöglicht Ihnen, schnell und ohne Verpflichtung zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug zusteht. Sobald Ihre Ansprüche feststehen, kümmert sich online claim um deren Durchsetzung. Der große Vorteil für Sie: Sie erhalten Ihre Entschädigung abzüglich unserer Provision von 22% plus Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob wir den Anspruch gegen die Fluggesellschaft erfolgreich durchsetzen. Das bedeutet für Sie keinerlei finanzielles Risiko. Sie tragen keine Kosten und sind nicht von unserem Erfolg bei Gericht abhängig.

Gibt es Ausnahmen, in denen keine Entschädigung bei einer Flugverspätung gezahlt wird?

Fluggesellschaften müssen Ihnen keine Entschädigung zahlen, wenn Ihre Flugverspätung durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie zum Beispiel Streiks des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen, oder politische Unruhen. Trotz dieser Herausforderungen sind die Airlines jedoch verpflichtet, Ihnen grundlegende Versorgungsleistungen anzubieten.

Es ist jedoch Vorsicht geboten, da einige Fluggesellschaften solche außergewöhnlichen Umstände als Ausrede nutzen könnten, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken. Bei online claim sind wir darauf spezialisiert, solche Fälle zu prüfen. Wir nutzen dafür umfangreiche Flugdatenbanken, um genau festzustellen, ob die Verspätung wirklich durch solche Umstände gerechtfertigt war.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Juni 2020 hat zudem klargestellt, dass eine Airline nicht allein durch die Erwähnung eines außergewöhnlichen Umstands von der Zahlung befreit wird. Sie muss nachweisen, dass wirklich alle möglichen Maßnahmen unternommen wurden, um Ihnen als Passagier so schnell wie möglich eine alternative Beförderung zu sichern. Dazu zählt auch die Überprüfung von Umbuchungsmöglichkeiten auf Flüge anderer Airlines oder die Nutzung anderer Verkehrsmittel wie Busse oder Züge, um Sie schneller an Ihr Ziel zu bringen. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen bei online claim jederzeit zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und zu unterstützen.

Wie lange dauert es in der Regel, bis ich meine Entschädigung durch online claim bei einer Flugverspätung erhalte?

Wenn wir Ihnen eine Sofortentschädigung anbiete, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 3 Werktagen, nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.

Sollte nicht eindeutig klar sein, ob außergewöhnliche Umstände zugunsten der Airline vorliegen könnten, setzen wir Ihren Anspruch direkt gegen die Airline durch. In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Entschädigung, sobald der Anspruch erfolgreich durchgesetzt wurde.

Kann ich zusätzlich zur Entschädigung auch weitere Kosten wie Hotelübernachtungen oder Verpflegung geltend machen?

Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft meine Entschädigungszahlung ablehnt?

online claim kauft Ihren Anspruch, den Sie gegen die Airline haben. Wenn die Airline keine Entschädigung zahlt, behalten Sie Ihr Geld. Sie müssen nichts an onine claim zurückzahlen. Das Risiko übernehmen wir für Sie!

Gibt es Fristen, innerhalb derer ich meine Entschädigung bei einer Flugverspätung beantragen muss?

In der EU gibt es keine festgelegte Frist, bis wann Sie bei einer Flugverspätung eine Entschädigung beantragen müssen. In Deutschland jedoch richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), was bedeutet, dass Sie drei Jahre Zeit haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Verspätung auftrat.

Welche Arten von Flügen sind von der Entschädigung bei einer Flugverspätung abgedeckt?

Der Grund Ihrer Reise ist völlig unerheblich. Ob Sie auf Geschäftsreise sind, individuell verreisen oder einen Pauschalurlaub genießen – bei einer Flugverspätung steht Ihnen in allen diesen Fällen gleichermaßen ein Anspruch auf Entschädigung zu.

Gilt die Entschädigung auch für Anschlussflüge, die aufgrund einer Verspätung des vorherigen Fluges verpasst wurden?

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihres Zubringerfluges Ihren Anschlussflug verpassen und dadurch erst drei Stunden oder später als geplant an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung das Recht auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Zusätzlich steht Ihnen Unterstützung wie Verpflegung am Flughafen zu.

Bei Umsteigeverbindungen kann es oft hektisch zugehen, und selbst eine kleine Verzögerung kann dazu führen, dass Sie Ihren Anschluss verpassen. Glücklicherweise schützt das EU-Fluggastrecht Reisende in genau solchen Situationen und sichert Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu, um die Unannehmlichkeiten etwas zu erleichtern.

Kann ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung auch erhalten, wenn ich meinen Flug verpasst habe?

Wenn Sie Ihren Flug verpassen, weil die Sicherheitskontrolle unerwartet lange dauert, liegt die Verantwortung dafür beim Staat und nicht bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen. In einem solchen Fall können Sie entstandene Schäden beim Bund geltend machen und eine Entschädigung beantragen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, falls sich die Sicherheitsprozesse verzögern.

Sollten Sie in diese Situation geraten, ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie rechtzeitig am Flughafen waren. Zeugen, wie Mitreisende, oder Fotos von den Anzeigetafeln mit der aktuellen Uhrzeit können dabei helfen, Ihre Ansprüche zu untermauern. So haben Sie eine stärkere Grundlage, um Ihren Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.

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Kann ich eine Entschädigung wegen Flugverspätung erhalten, wenn meine Flüge von unterschiedlichen Airlines ausgeführt wurden?

Wenn Sie Ihren Flug verpassen, weil die Sicherheitskontrolle unerwartet lange dauert, liegt die Verantwortung dafür beim Staat und nicht bei der Fluggesellschaft oder dem Flughafen. In einem solchen Fall können Sie entstandene Schäden beim Bund geltend machen und eine Entschädigung beantragen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, falls sich die Sicherheitsprozesse verzögern.

Sollten Sie in diese Situation geraten, ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie rechtzeitig am Flughafen waren. Zeugen, wie Mitreisende, oder Fotos von den Anzeigetafeln mit der aktuellen Uhrzeit können dabei helfen, Ihre Ansprüche zu untermauern. So haben Sie eine stärkere Grundlage, um Ihren Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.

Wenn Ihre Flugverspätung dazu führt, dass Sie einen Anschlussflug verpassen und dadurch mit einer Gesamtverspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel ankommen, haben Sie einen gültigen Anspruch auf Entschädigung. Es spielt dabei keine Rolle, ob die einzelnen Flüge von verschiedenen Airlines durchgeführt wurden. Entscheidend ist, dass alle Flüge Teil einer einzigen Buchung waren. Wenn die betroffenen Flüge im Rahmen eines gemeinsam gebuchten Flugplans erworben wurden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, schnellstmöglich für einen Ersatztransport zu sorgen.

Haben Sie jedoch Zubringer- und Anschlussflüge separat gebucht und verpassen infolge einer Verspätung den Anschluss, besteht kein Anspruch auf Entschädigung für die Gesamtstrecke, und es besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Organisation eines Ersatztransports durch die Fluggesellschaft.

Gibt es Unterschiede in den Entschädigungsregelungen je nach Land?

Flüge die innerhalb der Europäischen Union, Island, Norwegen und der Schweiz abfliegen

Die europäischen Fluggastrechte gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 gelten für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union, in Island, Norwegen oder der Schweiz abfliegen. Diese Verordnung legt die Rechte der Passagiere fest und bietet Schutz bei Flugverspätungen, -annullierungen oder -überbuchungen.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung

  1. Abflugort: Die Verordnung gilt für Flüge, die innerhalb der EU, von Island, Norwegen oder der Schweiz abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Zielland.
  2. Ankunftsort: Wenn der Flug außerhalb der EU startet, aber in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz landet, gilt die Verordnung nur, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Flüge die außerhalb der Europäischen Union abfliegen

Die EU-Verordnung EG 261/2004 deckt auch Flüge ab, die außerhalb der EU starten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ankunftsort: Der Flug muss in einem der EU-Länder, in Island, Norwegen oder der Schweiz landen.
  2. Durchführende Fluggesellschaft: Der Flug muss von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Hauptsitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat.

Beispiele:

Nicht anspruchsberechtigt: Von Miami nach Berlin mit einer amerikanischen Fluggesellschaft. In diesem Fall greift die EU-Verordnung EG 261/2004 nicht, da die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz nicht in der EU hat.

Anspruchsberechtigt: Von Miami nach Berlin mit einer deutschen Fluggesellschaft. In diesem Fall gilt die EU-Verordnung EG 261/2004, da der Flug in der EU landet und die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

Kann ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung auch erhalten, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestrichen wurde?

Flugverspätungen und Ausfälle sind für Reisende stets ärgerlich, doch unter bestimmten Bedingungen sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten. Diese Bedingungen werden als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet und sind in Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 geregelt.

Ihre Rechte bei Flugverspätungen oder Ausfällen wegen schlechten Wetters

Wenn starke Stürme, dichter Nebel oder eine Aschewolke einen (sonst pünktlichen) Flug unmöglich machen, steht Flugreisenden in der Regel keine Entschädigung zu. Schlechtes Wetter zählt zu den außergewöhnlichen Umständen, die Fluggesellschaften nicht beeinflussen oder verhindern können. Selbst wenn „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“, kann eine Entschädigungszahlung ausbleiben, wie es die EU-Verordnung festlegt.

Weitere außergewöhnliche Umstände

Neben schlechtem Wetter gibt es weitere Umstände, die als außergewöhnlich gelten:

  • Naturkatastrophen: Ereignisse wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüche können Flüge beeinträchtigen und als außergewöhnliche Umstände gelten.
  • Streiks: Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, können ebenfalls als außergewöhnliche Umstände angesehen werden.
  • Terroranschläge und Sicherheitsrisiken: Bei Terroranschlägen oder erhöhten Sicherheitsrisiken, die den Flugverkehr beeinträchtigen, sind Fluggesellschaften ebenfalls von der Entschädigungspflicht befreit.
  • Technische Probleme: Unerwartete technische Probleme, die auf Fabrikationsfehler oder nicht vermeidbare Mängel zurückzuführen sind, können als außergewöhnliche Umstände gelten, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das Problem zu beheben.

Überprüfung von Entschädigungsansprüchen
Es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass Airlines außergewöhnliche Umstände als Ausrede benutzen, um keine Entschädigungszahlungen zu leisten. Hier kommt online claim ins Spiel. Wir prüfen genau, was die Ursache des Flugproblems war. Wir setzen uns dafür ein, dass Reisende ihr Recht auf Entschädigung wahrnehmen können, sofern kein außergewöhnlicher Umstand im Spiel ist.

Welche Dokumente oder Nachweise werden benötigt, um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zu beantragen?

Um bei Flugverspätungen eine Entschädigungsforderung erfolgreich zu stellen, sollten Sie uns bestimmte Dokumente digital oder auf anderem Wege übermitteln.

  • Flugticket:
    Das Flugticket belegt, dass Sie für den betroffenen Flug gebucht waren. Bewahren Sie es auf, um Ihre Teilnahme nachzuweisen.
  • Bordkarte oder E-Ticket:
    Die Bordkarte oder das E-Ticket zeigen, dass Sie tatsächlich an Bord des Fluges waren. Diese Dokumente sind entscheidend für Ihren Anspruch.
  • Buchungsbestätigung:
    Wenn Sie über eine Online-Plattform oder Reiseagentur gebucht haben, sollten Sie die Buchungsbestätigung vorlegen können.
  • Reisedokumente:
    Ihr Reisepass oder Personalausweis dient zur Identitätsbestätigung. Halten Sie ihn bereit.
  • Nachweis der Verspätung:
    Dokumentieren Sie die Flugverspätung genau. Sammeln Sie Informationen wie die tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten, die Dauer der Verspätung und den Grund dafür. Ein Foto der Anzeigetafel am Flughafen oder eine Bestätigung vom Personal kann hilfreich sein.
  • Flugnummer:
    Notieren Sie sich die Flugnummer

Tipps am Flughafen

  • Informationen sammeln:
    Halten Sie sich über die aktuelle Situation auf dem Laufenden und notieren Sie alle relevanten Informationen.
  • Personal ansprechen:
    Sprechen Sie mit dem Fluggesellschaftspersonal, um Informationen über die Ursache der Verspätung zu erhalten und lassen Sie sich dies gegebenenfalls schriftlich bestätigen.
  • Belege aufbewahren:
    Bewahren Sie alle Belege, Bordkarten und Bestätigungen sorgfältig auf.

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Kann ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung auch erhalten, wenn ich bereits eine alternative Beförderung angeboten bekommen habe?

Ja, es ist möglich, eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu erhalten, selbst wenn eine alternative Beförderung angeboten wurde, abhängig von den Umständen.

Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste das Recht auf Entschädigung, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. Dies gilt auch, wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wurde und Sie trotz dieser Beförderung eine erhebliche Verspätung (mehr als drei Stunden) an Ihrem Zielort haben.

Der Betrag der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass sich der Entschädigungsbetrag halbieren kann, wenn die Verspätung durch die alternative Beförderung nicht mehr als vier Stunden beträgt.

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie in solchen Fällen auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Unterkunft.

Gibt es eine maximale Zeitspanne, innerhalb derer ich meine Entschädigung bei einer Flugverspätung beantragen muss?

Ja, es gibt eine maximale Zeitspanne, innerhalb derer Sie Ihre Entschädigung für eine Flugverspätung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 beantragen müssen. Diese Zeitspanne variiert je nach Land, in dem sich der Flughafen oder die Fluggesellschaft befindet. In Deutschland haben Sie beispielsweise drei Jahre Zeit, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. In anderen Ländern kann die Frist unterschiedlich sein. Es ist ratsam, den Antrag so bald wie möglich nach dem Vorfall einzureichen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten.

Wie kann ich mich über meine Rechte und Ansprüche bei einer Flugverspätung informieren?

Bei einer Flugverspätung gibt es möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, die Passagierrechte in der Europäischen Union regelt. Hier sind einige Schritte, um sich über Rechte und Ansprüche zu informieren:

  1. EU-Verordnung 261/2004 prüfen:
    • Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der EU, für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, und für Flüge, die von außerhalb der EU starten und in die EU gehen.
    • Die Verordnung regelt Entschädigungen bei Flugverspätungen, -ausfällen oder -überbuchungen.
  2. Fluggesellschaft kontaktieren:
    • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Informationen über Rechte und mögliche Entschädigungen zu geben.
    • Einige Fluggesellschaften haben spezielle Seiten auf ihrer Website, die die Passagierrechte erläutern.
  3. Online-Tools verwenden:
    • Es gibt verschiedene Websites und Apps, die dabei helfen, Entschädigung zu berechnen und Ansprüche geltend zu machen.
    • Beispiele sind „Flightright“, „online claim“ oder „AirHelp“. Diese Dienste können gegen eine Gebühr die Entschädigungsforderung abwickeln.
  4. Verbraucherzentrale kontaktieren:
    • Verbraucherzentralen bieten oft Unterstützung und Beratung zu Passagierrechten an.
    • In Deutschland ist es beispielsweise möglich, sich an die Verbraucherzentrale oder das „Europäische Verbraucherzentrum“ zu wenden.
  5. Über offizielle Quellen informieren:
    • Die Europäische Kommission hat eine eigene Website, auf der die Passagierrechte in der EU erklärt werden.
    • Auch das deutsche Bundesministerium für Justiz bietet Informationen zu Fluggastrechten an.
  6. Beschwerdebrief schreiben:
    • Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen, kann ein formeller Beschwerdebrief an die Fluggesellschaft gesendet werden.
    • Es gibt Vorlagen für solche Briefe online, die genutzt werden können, um Ansprüche klar und formell geltend zu machen.
  7. Rechtliche Schritte in Erwägung ziehen:
    • Wenn die Fluggesellschaft nicht auf die Forderungen eingeht, können auch rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.
    • Kleinere Forderungen können oft über lokale Amtsgerichte oder Schlichtungsverfahren bearbeitet werden.

Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente aufzubewahren, einschließlich Flugtickets, Bordkarten und Kommunikationsverläufe mit der Fluggesellschaft, da sie als Beweismittel dienen können.