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Entschädigung bei bevorzugter Beförderung anderer Passagiere

Februar 4, 2025

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Entschädigung bei bevorzugter Beförderung anderer Passagiere

Leitsatz: Fluggesellschaften haften für die Annullierung eines Fluges, wenn Passagiere eines wetterbedingt gestrichenen Vorfluges bevorzugt befördert werden.

Urteil:
AG Erding, Urteil vom 14. Juli 2022 – 113 C 4971/21
Das Gericht entschied, dass eine Fluggesellschaft zur Zahlung einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist, wenn ein Flug zugunsten von Passagieren eines wetterbedingt ausgefallenen Vorfluges annulliert wird.
Die Klägerin, die Ansprüche eines Passagiers übernommen hatte, erhielt eine Entschädigung von 600 Euro. Das Gericht befand, dass keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, um die ursprüngliche Beförderung zu gewährleisten.

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