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ENGLAND

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Gilt die EU-Fluggastverordnung auch in England nach dem Brexit?

Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich, allerdings unter einem neuen Namen und mit einigen Anpassungen. Das Vereinigte Königreich hat eine ähnliche Verordnung, genannt UK261, die fast identisch mit der EU-Verordnung 261/2004 (EC261) ist. Die UK261-Verordnung schützt die Rechte der Passagiere auf Flügen mit britischen Fluggesellschaften oder auf Flügen, die von britischen Flughäfen abfliegen​​ (EUFlightCompensation.com)​.

Hier sind die wichtigen Details:

  1. Rechtsgrundlage: Die UK261-Verordnung ist eine Kopie der EU-Verordnung 261/2004 und bietet ähnliche Rechte und Schutzmaßnahmen wie die ursprüngliche EU-Verordnung​ (com)​.
  2. Anwendungsbereich: Die UK261-Verordnung gilt für Flüge von britischen Flughäfen und für Flüge von anderen Flughäfen zum Vereinigten Königreich mit EU- oder britischen Fluggesellschaften​ (com)​.
  3. Entschädigung: Die Entschädigungsbeträge sind in britischen Pfund angegeben. Die Beträge sind gestaffelt und hängen von der Flugstrecke ab​ (com)​.
  4. Doppelte Deckung: Auf bestimmten Strecken kann es zu einer doppelten Deckung durch die EU- und die UK-Verordnung kommen, und Passagiere können entscheiden, welche Verordnung sie nutzen möchten​​.

Insgesamt wurden die Fluggastrechte im Vereinigten Königreich nach dem Brexit weitgehend beibehalten​.