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Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei Verspätungen durch Anschlussflüge verschiedener Airlines

Februar 4, 2025

Passengers waiting at Vienna International Airport

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Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei Verspätungen durch Anschlussflüge verschiedener Airlines

Leitsatz: Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen durch Anschlussflüge verschiedener Airlines, wenn diese als einheitliche Buchung gelten.

Urteil:
EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2022 – C-436/21
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Begriff “direkte Anschlussflüge” in der EU-Verordnung 261/2004 auch Flugkombinationen umfasst, die von verschiedenen rechtlich unabhängigen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass diese Flüge von einem Reisebüro als Gesamtpaket angeboten wurden.
Das Urteil stärkt das hohe Schutzniveau für Fluggäste und stellt klar, dass auch bei komplexen Flugkombinationen Entschädigungsansprüche bestehen.

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