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Ausgleichsanspruch bei mehreren Anschlussflügen

Februar 4, 2025

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Ausgleichsanspruch bei mehreren Anschlussflügen

Leitsatz: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Teil einer Reise mit mehreren Anschlussflügen eine erhebliche Verspätung aufweist, selbst wenn andere Segmente planmäßig durchgeführt wurden.

Urteil:
AG Nürnberg, Urteil vom 24. März 2023 – 22 C 6651/22
In diesem Fall wurde festgestellt, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein Flugsegment einer Reise mit mehreren Anschlussflügen verspätet ist.
Die Klägerin forderte Entschädigung für eine Verspätung von über drei Stunden auf einem Segment ihrer Reise. Das Gericht entschied zu ihren Gunsten und stellte klar, dass die verschiedenen Flüge als separate Segmente anzusehen sind, wenn sie unterschiedliche Daten und längere Zwischenaufenthalte beinhalten.

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