Leitsatz: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht direkt und rechtzeitig über eine Flugannullierung informiert werden, auch wenn die Benachrichtigung nur den Reisevermittler erreicht.
Urteil:
EuGH, Beschluss vom 27. September 2022 – C-307/21
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Luftfahrtunternehmen zur Ausgleichszahlung verpflichtet ist, wenn ein Flug annulliert wird und der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit informiert wurde.
Das Urteil stellte klar, dass die Benachrichtigung über die Annullierung an einen Reisevermittler, der die Buchung durchgeführt hat, nicht ausreicht, es sei denn, der Passagier wurde rechtzeitig über die Änderung informiert. Die Regelung soll die Rechte der Fluggäste stärken und ihnen Schutz bieten, auch wenn ihre Buchungen über Dritte abgewickelt werden.