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FLUGAUSFALL; FLUGANNULLIERUNG

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Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall/Flugannullierung?

Passagiere haben Anspruch auf:

  1. Erstattung oder Ersatzflug: Die Passagiere können wählen, ob sie den Ticketpreis erstattet oder auf einen anderen Flug umgebucht werden möchten.
  2. Entschädigung: Wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wird und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung​​.

    Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

    • Bei Flügen bis zu 1.500 km: 250 Euro
    • Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
    • Bei Flügen über 3.500 km: 600 Euro​​.

    Die Entschädigung kann reduziert werden, wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Flug anbietet, der nicht wesentlich später ankommt​​.

  3. Betreuung: Bei langen Wartezeiten haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung, Hotelunterbringung und Transport zum Hotel​​.

    Bei außergewöhnlichen Umständen, wie schlechtem Wetter, Streiks oder Sicherheitsrisiken, entfällt der Anspruch auf Entschädigung, aber nicht auf Erstattung oder Betreuung​.

 

Welche Rechte habe ich bei einer Flugzeitänderung?

Bei einer Flugzeitänderung haben Passagiere in der EU gemäß der Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) folgende Rechte:

  1. Entschädigung: Wenn sich die Flugzeit um mehr als fünf Stunden nach hinten verschiebt oder um mehr als eine Stunde nach vorne, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro​
  2. Erstattung oder Ersatzflug: Bei erheblichen Flugzeitänderungen haben Passagiere das Recht, den Flug zu stornieren und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen oder einen Ersatzflug zu verlangen​​.
  3. Betreuung: Bei langen Wartezeiten haben Passagiere Anspruch auf Betreuung, z. B. in Form von Verpflegung, Hotelunterbringung oder Transport zum Hotel​​.
  4. Reisepreisminderung: Bei Pauschalreisen kann eine erhebliche Flugzeitänderung eine Reisepreisminderung oder sogar eine Stornierung des gesamten Pakets ermöglichen​​.

Zusätzlich sollten Passagiere bei Flugzeitänderungen auf schriftliche Bestätigungen der Fluggesellschaft bestehen und Quittungen für Ausgaben sammeln​.

Die folgende Tabelle zeigt die Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Flugzeitänderungen basierend auf der Benachrichtigung vor dem Abflug und dem alternativen Flug:

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Wann kann ich eine Ticketkostenerstattung bekommen?

Das Recht auf Ticketkostenerstattung ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG-VO 261/2004) geregelt. Passagiere können eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, wenn:

  1. Der Flug annulliert wird: Wenn die Fluggesellschaft den Flug absagt und keinen Ersatzflug oder eine Umbuchung anbietet, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises​​.
  2. Der Flug erheblich verspätet ist: Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Passagiere das Recht, von der Reise zurückzutreten und eine Erstattung des Ticketpreises zu verlangen​​.
  3. Der Flugausfall nicht von der Airline verschuldet wird: Wenn der Flug aus Gründen ausfällt, die die Fluggesellschaft nicht zu verantworten hat, und kein Ersatzflug angeboten wird, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Erstattung​​.
  4. Keine rechtzeitige Benachrichtigung erfolgt: Wenn die Fluggesellschaft die Passagiere nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Stornierung informiert, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Erstattung​​.

    Die Erstattung umfasst sowohl den Preis für den Flug als auch zusätzliche Kosten wie Sitzplatzreservierungen und Gepäck. Passagiere haben das Recht, auf die Rückzahlung des Ticketpreises zu bestehen, anstatt einen Gutschein zu akzeptieren. Wenn Sie einen Flug über einen Vermittler gebucht haben, können Sie sich entweder direkt an die Airline oder an den Vermittler wenden.

Welche Ansprüche habe ich bei langen Wartezeiten?

Gibt es Fristen, innerhalb derer ich meine Entschädigung bei einem Flugausfall/ Flugannullierung beantragen muss?

In der EU gibt es keine festgelegte Frist, bis wann Sie bei einem Flugausfall/Flugannuliierung eine Entschädigung beantragen müssen. In Deutschland jedoch richtet sich die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), was bedeutet, dass Sie drei Jahre Zeit haben, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Verspätung auftrat.

Was sollten Sie bei einem annullierten Flug tun?

Hier sind einige wichtige Tipps, die Sie befolgen sollten, wenn Ihr Flug ausfällt oder verspätet ist:

  1. Schriftliche Bestätigung des Grundes: Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, warum Ihr Flug ausgefallen oder verspätet ist. Diese Bestätigung kann später hilfreich sein, um Entschädigungen oder Erstattungen zu beantragen.
  2. Quittungen sammeln: Bewahren Sie alle Quittungen für Ausgaben auf, die Ihnen durch den Flugausfall oder die Verspätung entstanden sind. Das können z.B. Kosten für Essen, Getränke, oder Unterkünfte sein.
  3. Versorgungsleistungen verlangen: Wenn die Wartezeit lang ist, bestehen Sie auf Versorgungsleistungen, die Ihnen zustehen. Je nach Dauer der Wartezeit kann dies Essen, Getränke, oder sogar eine Unterkunft einschließen.